VillaVizsla Hunde Resort

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Villa Vizsla Hunderesort

Die AGB´s gelten für Verträge für die zeitweise Betreuung von Hunden zwischen dem Hundehalter des in das Hunderesort gegebene Hundes und Frau Kim Schulze als Inhaberin des Villa Vizsla Hunderesort.

Sorgfaltspflicht:

Das VillaVizsla Hunderesort verpflichtet sich zu äußerster Sorgfalt sowie artgerechter Haltung der Tiere während der Pflegedauer.

Unterbringung:

Der Hund übernachtet im Hunderesort, Schillerstr. 1, 55218 Ingelheim wobei die Wochenend-Aufenthaltskosten als Pauschale verrechnet werden. Jeder weitere Tag wird als voller Tagessatz berechnet.

Vor der Betreuung des Tieres im Hunderesort ist eine vorherige Besichtigung und Beratung mit Kim Schulze notwendig.


Neukunden müssen sich vor der ersten Buchung durch Vorlage ihres Personalausweises legitimieren und bestätigen, dass der zur Betreuung angemeldete Hund in ihrem Eigentum steht. Der Eigentumsnachweis erfolgt durch Vorlage des Heimtierausweises und der Chip Nr. . Außerdem versichert der Hundehalter das er über eine gültige Hundehaftpflichtversicherung verfügt.


Sollte dem Tierbesitzer bekannt sein, dass sein Hund in der Lage ist, Zäune durch Klettern zu überwinden, ist er verpflichtet dies dem Hunderesort mitzuteilen.


Jede weitere Besonderheit wie Verpflegung, medizinische Versorgung, Aggressionsverhalten etc. sind im Betreuungsvertrag anzugeben.  

Vorerkrankungen und akute Erkrankungen:

Vorerkrankungen und akute Erkrankungen müssen vom Tierhalter an Kim Schulze unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.  Das Hunderesort ist berechtigt, von einer Buchung zurückzutreten, falls das Tier aufgrund einer Erkrankung nicht angemessen im Hunderesort betreut werden kann oder andere Tiere anstecken könnte. Tiere mit ansteckenden Erkrankungen können grundsätzlich nicht aufgenommen werden.  Im Zweifelsfall, ob die Erkrankung ansteckend ist, muss vom Tierhalter zuvor ein tierärztliches Attest vorgelegt werden.

Impfung und Parasitenprophylaxe:

Grundsätzlich werden nur ausreichend geimpfte Tiere angenommen. Der Impfausweis muss vor jedem Aufenthalt, Kim Schulze zur Kontrolle vorgezeigt werden. Der Tierhalter versichert mit der Übergabe seines Tieres ins Hunderesort, dass sein Tier nicht an ansteckenden Krankheiten leidet. Ist der Impfstatur nicht vollständig, können beide Vertragspartner vereinbaren, dass ein Hund trotz unvollständigem Impfstatur inm Hunderesort betreut wird. In diesem Fall trägt der Hundehalter das Risiko einer Infektion seines Hundes und verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Kim Schulze.


Das Tier muss vom Tierhalter regelmäßig entwurmt werden (alle 3 Monate).


Der Tierhalter versichert, dass sein Hund frei von Parasiten ist. Ich empfehle kurz vor Aufenthaltsbeginn im Hunderesort ein Antiparasitikum gegen Ektoparasiten (Floh-/Zeckenmittel) zu verabreichen.


Das Hunderesort weist ausdrücklich darauf hin, dass ausschließlich beim Tierarzt/Apotheke erhältliche Produkte einen ausreichenden Floh- und Zeckenschutz gewährleisten.  Der Halter / Eigentümer haftet für den Schaden, der durch einen unzureichenden Floh- und Zeckenschutz seines Tieres entsteht. Insbesondere, wenn das vom Halter verwendete Mittel nicht bei einem Tierarzt/Apotheke erworben wurde.


Trotz aller Vorsicht kann es dazu kommen, dass sich ein Hund mit Parasiten infiziert. Hierfür übernimmt Kim Schulze keine Haftung.

Läufigkeit bei Hündinnen:

Läufige Hündinnen können leider nicht aufgenommen werden, da wir nicht garantieren können das zeitgleich intakten Rüden im Hunderesort sind. Der Tierhalter verpflichtet sich, dem Hunderesort schriftlich mitzuteilen, das die Hündin zum Zeitpunkt der Abgabe nicht läufig ist oder es während des Aufenthaltes wird. Sollte diese trotzdem eintreten so muss die Hündin unverzüglich abgeholt werden.

Erkrankung:

Im Falle einer Erkrankung des Tieres ist das Hunderesort berechtigt, einen Tierarzt zu Lasten des Tierhalters mit der Behandlung zu beauftragen. Der Hundehalter wird unverzüglich informiert.   Sollte sich das Tier nach dem Aufenthalt im Hunderesort auffällig verhalten, ist der erste Ansprechpartner des Tierhalters die Tierarztpraxis AniCura, Dr. Schuh, Ingelheim, um gemeinsam Ursachen und Lösungswege zu finden. Kosten durch Behandlungen anderer Tiermediziner, die ohne mein Wissen stattfinden, können grundsätzlich nicht übernommen werden.

Schadenersatz:

Der Halter / Eigentümer haftet für alle Schäden, die durch das Tier entstehen. Der Halter / Eigentümer haftet auch für den Schaden, der durch unzureichende Impfung seines Tieres oder eine bei Übergabe seines Tieres in meine Obhut vorliegende ansteckende Erkrankung des Tieres entsteht.


Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc., kann mit Ausnahme von Vorsatz der groben Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden.


Das Hunderesort verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Verbleib von mitgebrachtem Zubehör in das Hunderesort:

Achten Sie bitte darauf, selbst mitgebrachtes Zubehör wie z.B. Futter, Leinen, Halsbänder etc. beim Abholen Ihres Tieres wieder mitzunehmen.  Sollten Sie trotzdem Mal etwas bei mir vergessen, können Sie es zeitnah abholen.

Hunderesort Entgelt:

Die Villa Vizsla Hunderesort Aufenthaltskosten sind im Voraus zu begleichen, Bei Abgabe in Bar oder mind 3 Tage vor Abgabe per Überweisung. Pro angefangenem Kalendertag, den das Tier im Hunderesort verbleibt, fällt ein voller Tagessatz an.

Nicht Abholung

Wird der Hund zum vereinbarten Termin nicht abgeholt, ist Kim Schulze berechtigt, nach einer Übergangszeit von max 3 Tagen, den Hund in ein von ihr ausgewähltes Tierheim unterzubringen. Die Kosten dort hat der Hundehalter an dem Ort zu begleichen.

Stornierungsbedingungen:

Stornierung einer Buchung außerhalb der Schulferien (Rheinland- Pfalz/Hessen): -> Stornierung jederzeit kostenfrei Stornierung einer Buchung innerhalb der Schulferien (Rheinland- Pfalz/Hessen): -> bis 4 Wochen vor Aufenthaltsbeginn kostenfrei

 

-> weniger als 4 Wochen vor Aufenthaltsbeginn = 50 % Stornierungskosten  

Rücktritt durch das Villa Vizsla Hunderesort:

Das Hunderesort ist berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Diese Gründe können sein: - falsche Angaben des Besitzers über Gesundheit oder Charakter des Tieres - Aggression gegenüber anderen Tieren oder Menschen  - starke Angst des Tieres welche eine Betreuung nicht ermöglicht  Das Hunderesort ist auch dann zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn das zu betreuende Tier am Tag des Betreuungsbeginns Krankheiten aufweist, die die anderen Tiere gefährden würden.  Für den Kunden entsteht in diesen Fällen kein Recht auf Schadenersatz.

 

Fotos/Videos zu Werbezwecken

Für Werbezwecke werden durch Kim Schulze Fotos/Videos von den Hunden aufgenommen. Der Halter erklärt sich mit den Aufnahmen und der Veröffentlichung einverstanden und verzichtet auf die Geltendmachung einer Vergütung.